Wie wird man Elternvertreter oder Elternrat und welche Aufgaben hat man? Welche Aufgaben habe ich als Klassenelternvertreter? Diese Frage haben sich schon viele Eltern nach der Wahl in dieses Ehrenamt gestellt. Die Stadt Hamburg hat deshalb einen mehrsprachigen Ratgeber für Klassenelternvertreter entwickelt, auf den wir an dieser Stelle verweisen möchten.
Eine wichtige Aufgabe der ehrenamtlich tätigen KlassenelternvertreterInnen aller Klassen ist die Wahl des Elternrates. Sie wählen jährlich in einer Elternvollversammlung den Elternrat. Die Mitglieder des Elternrats wählen wiederum anschließend aus ihrer Mitte den Elternratsvorstand sowie die Elternvertretungen für die Schulkonferenz und den Kreiselternrat.
Was es alles bei den Wahlen zu beachten gilt, kann man unter „Wahlen der Elternvertreter und des Elternrates“ nachlesen.
Der Elternrat kümmert sich um Fragen, die ganze Schule betreffend. Er arbeitet mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen und setzt sich im Stadtteil für die Interessen der Schule ein.
Der Elternrat
- unterstützt die Elternarbeit in den Klassen,
- informiert die Eltern und gewinnt diese für gemeinsame Aktionen,
- wird durch die Schulleitung über wesentliche Angelegenheiten der Schule unterrichtet,
- wird vor Beschlüssen der Lehrerkonferenz, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, informiert und nimmt Stellung dazu.
Weiterführende Informationen:
Schulische Gremien: Wahlen der Elternvertreter und des Elternrates | http://www.hamburg.de/bsb/elterninformationen-mitwirkung/nofl/4626460/wahlen-kurz-und-buendig/ |
Für Klassenelternvertreter: Elternarbeit für Einsteiger (Mehrsprachig) | http://www.hamburg.de/bsb/elterninfo/6808178/klassenelternvertretung-mehrsprachig-im-kleinformat/ |
Elternratgeber WIR REDEN MIT, HANDBUCH 2016 | http://www.hamburg.de/contentblob/66856/data/br-elternratgeber-2016.pdf |
Weiterführende Informationen zu den Aufgaben des Elternrates | http://www.hamburg.de/bsb/elterninformationen-mitwirkung/4612780/elternrat/ |
Hamburgisches Schulgesetz | http://www.hamburg.de/bsb/schulgesetz/64412/start/ |