Muslimisches Leben in Hamburg

An den Projekttagen führten wir ein Gespräch im Islamischen Wissenschafts- und Bildungsinstitut in Harburg, und zwar mit dessen Gründer und Leiter Dr. Ali Özdil. Außerdem tauschten wir uns mit Imamin Halima Krausen vom Islamischen Zentrum Hamburg in der Imam-Ali-Moschee an der Außenalster aus. An einem Tag hatten wir einen Workshop mit der Sozialpädagogin Ilkay Boran zu Filmen aus dem von ufuq.de und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften veröffentlichten Filmpaket „Wie wollen wir leben?“. Dabei ging es um Fragen muslimischer Identität in unserer Gesellschaft.

Am Auswertungstag der Projektwoche sind diese Texte zum Ramadan, zur Schariah und zu Rechten von Mann und Frau im Islam entstanden:

Fastenzeit: Der Ramadan

Die alljährliche muslimische Fastenzeit findet im islamischen Monat Ramadan statt, welcher 30 Tage anhält. Der Ramadan verschiebt sich – gegenüber unserem weltlichen Kalender – jedes Jahr um 11 Tage zurück, was darauf zurück zu führen ist, dass der muslimische Kalender sich nach dem Mond und nicht nach der Sonne richtet. Der Fastenmonat ist eine der fünf Säulen des Islams.

Gefastet wird von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang: In der Zeit dazwischen darf keine Nahrung oder Flüssigkeit zu sich genommen werden. Dieses Jahr wird von 3:30 Uhr bis 22 Uhr gefastet.

Im Ramadan wird mehr Rücksicht auf Religion und Mitmenschen genommen – nicht zuletzt auch, um dieses Verhalten für die übrigen Monate anzuregen. Das Fasten ist sozusagen ein „Mittel zum Zweck“, da man lernt sich zu beherrschen, geduldig zu bleiben und auf die schnelle Befriedigung körperli­cher Bedürfnisse zu verzichten.

In Bezug auf den Glauben wird außerdem mehr getan als in den Monaten zuvor. Dazu gehören beispielsweise das Beten, Spenden, Koran lesen und gegenseitige Besuchen von Familienange­hörigen, um abends das Fasten zu brechen.

Neben diesen Aspekten sind ethisch-moralische Grundsätze zu berücksichtigen. Unter anderem sind Taten wie lügen, streiten oder schlechte Nachrede unbedingt zu vermeiden.

Vom Fasten befreit sind Reisende, Kranke, Schwangere und schwer Arbeitende.

Muhammed Ali Dogan, S2 (Geographie Profil)

Die Schariah

Das Wort Schariah kommt aus dem Arabischen und bedeutet „Weg zur Quelle“ bzw. „Weg zu einer Wassertränke“ – dies ist für einen Muslim der richtige Weg zu Gott. Sie ist dem Qur´an und der Sunnah (= Dinge, die der Prophet gesagt bzw. getan hat) zu entnehmen. Sie beinhaltet jegliche religiöse Pflicht, wie das Gebet, das Fasten oder die Almosen. Aber es spielen auch das richtige Verhalten gegenüber Gott, den Menschen und der Natur eine große Rolle.

Die Schariah ist kein Gesetzeswerk, wie viele glauben. Sie ist kein Buch, welches man kaufen kann. Und sie wird je nach Kultur unterschiedlich definiert. So sind schreckliche körperliche Strafen keineswegs ein Teil des Islams, sondern ein Teil der Kultur in dem jeweiligen Gebiet, in dem sie furchtbarer Weise vorkommen. Solche Taten entsprechen einer Selbstjustiz, welche weder im Qur’an noch in der Sunnah aufzufinden ist.

Die Schariah gleicht einem Lebensleitfaden, welcher gegeben und auch akzeptiert wird. Gelehrte Muslime sagen, dass jeder Mensch einem solchen Lebensleitfaden, also einer Schariah, folgt.

Die Schariah ist mit dem Grundgesetz vereinbar, da beide dasselbe enthalten. Denn die sechs Grundziele des Islams sind die Würde des Menschen, der Schutz des Lebens, der Schutz der Vernunft (des Verstandes), der Schutz der Familie und der Schutz des Eigentums und der Schutz der Religion.

Allah sagt, dass man im Grundsatz den Gesetzen des Staates folgen solle – so erfülle man ein Gebot Gottes. Göttliche Gebote und irdische Gesetze widersprechen sich also nicht. Sie sind wie zwei Hälften eines Apfels, die sich gegenseitig ergänzen.

Sera Kale, 8b

Männerrechte und Frauenrechte im Islam

Im Islam haben Mann und Frau gleiche Rechte. Muslime, aber auch Nicht-Muslime, stellen den Islam oft so dar, als hätte der Mann im Islam mehr Rechte als die Frau. Diese Vorstellungen kommen nur durch die Kultur zustande. Manche bauen ihre kulturellen Regeln so in ihr Leben ein, dass sie Islam und Kultur verwechseln.

Der Koran brachte Rechte für die Frauen, die in den Stammesgesellschaften davor keine Rechte hatten. So waren die Frauen als Gegenstand angesehen worden. Man konnte sie kaufen und vererben. Man hat sie nicht als Lebewesen mit Seele angesehen. Bis heute werden in manchen Gebieten Frauen weiter verkauft oder vererbt wie früher, weil manche Menschen Kultur und Islam nicht auseinander halten können.

Im Koran steht nicht, dass der Mann mehr Rechte hat als die Frau. Der Prophet hat das auch nie gesagt. Im Islam ist es sehr klar, dass Mann und Frau gleiche Rechte haben. Das Ziel ist es außerdem, den Text des Korans, der an eine Gesellschaft vor 1400 Jahren gerichtet war, auf unsere heutige Zeit hin zu interpretieren.

Hümeyra Taflan, 8b